Boğazlıyan 1. Asliye Hukuk Mahkemesi
VOM 1. ZIVILGERICHT BOĞAZLIYAN
(IN DER EİGENSCHAFT ALS FAMİLİENGERİCHT)
AKTENZEICHEN : 2022/425 Esas
ENTSCHEIDUNGSNUMMER : 2026/26
Nach Durchführung der öffentlichen mündlichen Verhandlung in der vor unserem Gericht gegen den Kläger YALÇIN DENİZ anhängig gemachten Ehescheidungsklage (streitige Scheidung wegen tiefgreifender Zerrüttung der ehelichen Gemeinschaft) ergeht folgendes
URTEIL:
1- Annahme der Klage;
Der in der Provinz Yozgat, im Bezirk Boğazlıyan, Ortsteil/Dorf Sırçalı, Band: 46, Haus: 28, BSN: 23, unter der türkischen Identitätsnummer 52726683920 im Bevölkerungsregister eingetragene Kläger YALÇIN DENİZ, Sohn von Halil und Fatma, geboren am 01.09.1967, und die österreichische Staatsangehörige MARİANNE ETLİNGER, Tochter der Johanna Hohlbaun, geboren am 15.04.1962, werden aufgrund der tiefgreifenden Zerrüttung der ehelichen Gemeinschaft gemäß Artikel 166 Absätze 1 und 2 des Türkischen Zivilgesetzbuches (TMK) GESCHİEDEN.
Gegen dieses Urteil ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung der begründeten Entscheidung der Rechtsbehelf der Berufung (İstinaf) beim Regionalen Berufungsgericht Kayseri zulässig. Das Urteil wurde gemäß Artikel 294 Absatz 3 der Zivilprozessordnung (HMK) öffentlich verlesen und ordnungsgemäß erläutert.
Dieses Urteil gilt als der Beklagten MARİANNE ETLİNGER sieben Tage nach dem Datum der Veröffentlichung als zugestellt und wird anstelle einer Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung bekannt gegeben.
27.01.2026
#İlangovtr Basın no ILN02397474